Wichtige Information über KVG-Abrechnung podologische Behandlungen diabetisches Fusssyndrom (DFS)

Ab SOFORT können eine unterschiedliche Anzahl (je nach Diagnose) podologischer Fussbehandlungen beim DFS mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen KVG abgerechnet werden.

Die Abrechnung per Krankenkasse (OKP) ist in der Fusspraxis Tellenbach seit Mitte Februar 2022 möglich.
Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich. Das heisst:

  • Bitte lassen Sie die Verordnung vollständig durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin ausfüllen.
  • Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin bestimmt und in der Verordnung angekreuzt
  • Die Unterschrift der Stempel des Arztes/der Ärztin wie auch die ZSR-Nr. und die GLN müssen zwingend auf der Verordnung notiert werden.
  • Für jedes Kalenderjahr muss eine neue Verordnung durch den Arzt/die Ärztin ausgestellt werden.

Bitte nehmen Sie Ihre Verordnung, die Krankenkassenkarte und ihre persönliche Medikamentenliste zur ersten Konsultation mit. Wir erstellen bei ALLEN Erstpatienten eine ausführliche Anamnese.

Die auszufüllende Verordung kann hier als PDF heruntergeladen werden.